Richtlinienänderung durch G-BA

Aufnahme der CED in den Katalog der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung


Ab Mai 2022 können sektoren- und fachübergreifende ASV-Teams auch in der Indikation CED gegründet werden. Der G-BA hat dazu qualitätssichernde Maßnahmen und einen Rahmen für das Leistungsangebot festgelegt. Was Ärzt·innen jetzt wissen müssen.


Finden Sie hier allgemeine Informationsmaterialien zur ASV bei CED:

Finden Sie hier die für Ärzt·innen und Krankenhäuser relevanten Inhalte zur ASV-Team Gründung:


Versorgungssituation verbessern: Was die ASV bei CED leisten kann

CED schränken Betroffene aufgrund der hohen Krankheitslast in sämtlichen Lebensbereichen massiv ein.1 Lange Behandlungswege bestimmen häufig das Leben. Um die Lebensqualität von CED-Patient·innen zu verbessern, bedarf es optimaler Versorgungnetzwerke, engmaschiger Betreuung und Abstimmung in fachübergreifenden Disziplinen.2 Laut Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) existieren allerdings nur wenige auf CED spezialisierte Krankenhausambulanzen oder selektivvertragliche Vernetzungsmodelle.3

Deshalb hat der G-BA Ende letzten Jahres, auf Antrag der Patientenvertretung beschlossen, die Option einer ASV für die Indikationen Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Colitis indeterminata in den ASV-Katalog aufzunehmen, um die Versorgungssituation im Sinne der Betroffenen auszubauen und ihnen mehr Flexibilität im Alltag zu ermöglichen. Der Beschluss des G-BA ist zum 30.04.2022 nun in Kraft getreten.


Informationen für Ärzt·innen

Vertragsärzt·innen und Krankenhäuser müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um ambulant spezialfachärztlich in einem interdisziplinären Team für CED-Patient·innen tätig werden zu können. Diese Zulassungsvoraussetzungen werden durch den G-BA erarbeitet und beschlossen. Außerdem hat dieser abrechenbare Leistungen und Behandlungsumfänge definiert. Der Bundesverband ASV e. V. stellt dazu allen Interessierten Informations- und Schulungsmaterialien auf seiner Website zur Verfügung.


Was ist die ASV?

Viele Leistungen, die früher nur stationär durchgeführt werden konnten, können heute ebenso ambulant vorgenommen werden. Der Gesetzgeber reagierte 2012 darauf und schaffte die rechtliche Grundlage für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Damit sollen Diagnostik und Behandlung seltener, komplexer und schwer therapierbarer Erkrankungen sowie bestimmte hochspezialisierte Leistungen von Krankenhäusern als auch von medizinischen Versorgungszentren und Ärzt·innen als sektorenübergreifendes und interdisziplinäres Team angeboten werden können. Anstatt einer starren Abgrenzung zwischen ambulanter (vertragsärztlicher) und stationärer Versorgung wurde so ein neuer Versorgungsbereich mit speziellem Behandlungsangeboten geschaffen.3,4 Sukzessive werden krankheitsspezifische Regelungen für weitere Indikationen - wie eben jetzt CED - ergänzt.


Weitere Informationen zur ASV finden sie hier beim zuständigen Bundesverband.

  1. Loftus, E. (2021). The increasing burden of inflammatory bowel disease. The Medical Journal of Australia, 214(8), 361-362. https://doi.org/10.5694/mja2.51001
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss. (Juli, 2020). ASV bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Stabstelle Patientenbeteiligung. https://patientenvertretung.g-ba.de/antraege/ambulante-spezialfachaerztliche-versorgung/asv-bei-chronisch-entzuendlichen-darmerkrankungen/
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss. (März, 2022). Ambulante spezialfachärztliche Versorgunghttps://www.g-ba.de/themen/asv/
  4. Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung. (März, 2022). Über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)https://bv-asv.de/asv/ueber-die-asv/

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